Denkmalgeschützte Fassade streichen: was vorher geklärt sein muss
Wer ein Baudenkmal neu streichen lassen will, braucht in NRW eine Erlaubnis der Denkmalbehörde. Was dazugehört, welche Farben infrage kommen und wie der Ablauf aussieht.
Wer ein Baudenkmal neu streichen lassen will, braucht in NRW eine Erlaubnis der Denkmalbehörde. Was dazugehört, welche Farben infrage kommen und wie der Ablauf aussieht.
Eine denkmalgeschützte Fassade zu streichen ist handwerklich kein Hexenwerk. Schwierig wird es, wenn die Vorarbeit fehlt. Wer einfach einen Maler bestellt und loslegen lässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass die Behörde den neuen Anstrich beanstandet. Dann wird zweimal bezahlt. Mit der richtigen Reihenfolge lässt sich das vermeiden.
In Nordrhein-Westfalen regelt das Denkmalschutzgesetz, was an einem Baudenkmal verändert werden darf. Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde, die bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angesiedelt ist. Für Veränderungen am Denkmal brauchen Eigentümer eine Erlaubnis, und ein Anstrich mit neuem Farbton oder anderem Material fällt darunter. Ob auch ein Anstrich im bisherigen Farbton erlaubnispflichtig ist, beurteilt die Behörde im Einzelfall. Fragen Sie deshalb in jedem Fall vorher nach.
Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, erfahren Sie bei derselben Behörde. Viele Städte führen ihre Denkmalliste auch online. Und ein Hinweis, der oft übersehen wird: auch Gebäude in einem Denkmalbereich oder direkt neben einem Baudenkmal können Auflagen unterliegen, obwohl sie selbst nicht gelistet sind.
Bei vielen Baudenkmälern möchte die Behörde wissen, wie die Fassade ursprünglich ausgesehen hat. Dafür wird manchmal ein Farbbefund gemacht: an geschützten Stellen werden die alten Farbschichten freigelegt, bis die historische Fassung sichtbar ist. Daran orientiert sich dann der neue Anstrich. Wo kein Befund verlangt wird, spielt häufig das Straßenbild eine Rolle.
In der Praxis heißt das: rechnen Sie nicht damit, dass jeder Wunschton genehmigt wird. Eine Probefläche an der Fassade hilft, weil Farben auf Putz und im Tageslicht anders wirken als auf dem Farbfächer. Die Behörde sieht sich eine solche Musterfläche oft vor Ort an.
Historisches Mauerwerk und alte Kalkputze brauchen einen Anstrich, der Feuchtigkeit wieder herauslässt. Eine dichte Kunstharzschicht kann Wasser im Mauerwerk einschließen. Das führt über die Jahre zu Abplatzungen und Frostschäden, also genau zu den Schäden, die man an einem Denkmal vermeiden will. Deshalb sind an Baudenkmälern meist mineralische, diffusionsoffene Farben gefragt, vor allem Silikat- und Kalkfarben.
Welche davon auf Ihre Fassade passt, hängt vom Untergrund und vom Altanstrich ab. Die Unterschiede haben wir im Artikel Lehm-, Kalk- oder Silikatfarbe zusammengefasst. Kurz gesagt: Silikatfarbe ist sehr haltbar und lichtecht, braucht aber einen mineralischen Untergrund. Kalk ist traditioneller, dafür weniger robust.
Bei älteren Fassaden ist der Anstrich selten die einzige Arbeit. Lose Putzstellen, Risse und beschädigte Zierelemente müssen vorher ausgebessert werden, und zwar mit Material, das zum Bestand passt. Ein moderner Zementputz auf einem alten Kalkputz sieht nicht nur anders aus, er verhält sich auch anders und kann den Altputz auf Dauer schädigen. Auch diese Ausbesserungen gehören in die Abstimmung mit der Behörde.
Für Baudenkmäler sieht das Einkommensteuergesetz erhöhte Absetzungen vor, bei vermieteten Objekten nach § 7i, bei selbst genutzten nach § 10f. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Entscheidend ist der Zeitpunkt: die Maßnahme muss vor Beginn mit der Behörde abgestimmt sein. Wer erst streicht und dann fragt, verschenkt diese Möglichkeit. Welche Beträge bei Ihnen ansetzbar sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wir sehen uns die Fassade zuerst vor Ort an und beurteilen Untergrund, Altanstrich und Schäden. Danach stimmen wir Material und Farbton mit der zuständigen Behörde ab. Die Erlaubnis selbst beantragen Sie als Eigentümer. Erst wenn alles geklärt ist, geht das Gerüst hoch.
Ein Kunde, dessen denkmalgeschützte Fassade wir restauriert und gestrichen haben, schrieb danach in seiner Google-Bewertung:
„Ich hatte Firma Heinen mit der Restaurierung und dem Anstrich einer denkmalgeschützten Fassade beauftragt. Sowohl Terminsicherheit als auch die handwerklich ausgezeichnete Ausführung lassen nur eine Bewertung zu: ein perfekter Vertragspartner."
Mehr zu unseren Fassadenarbeiten, auch an denkmalgeschützten Gebäuden, finden Sie auf der Seite Fassadenarbeiten. Die erste Begehung ist kostenlos und unverbindlich.
In aller Regel ja. In Nordrhein-Westfalen braucht eine Veränderung an einem Baudenkmal die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, und ein Anstrich mit neuem Farbton oder anderem Material zählt dazu. Die Behörde sitzt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Klären Sie das vor der Auftragsvergabe.
Wir kommen vorbei, schauen genau hin und sagen Ihnen, was wirklich nötig ist. Das Angebot ist konkret. Und wenn wir keinen sinnvollen Auftrag sehen, sagen wir das auch.